8 Schritte bis zur Anmeldung
Kurz erklärt: Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage in unserem Stromnetz

1. Beratung und Planung durch Fachbetrieb:
Ein Fachbetrieb für Photovoltaikanlagen berät Sie zur Planung und Installation.
2. Anmeldung der PV-Anlage:
Ihr Fachbetrieb meldet die Photovoltaikanlage direkt bei uns an.
3. Prüfung der eingereichten Unterlagen:
Wir prüfen die eingereichten Unterlagen und planen die Einbindung Ihrer Anlage an unser Netz.
4. Meldung der Betriebsbereitschaft:
Ihr Fachbetrieb informiert uns, sobald Ihre Photovoltaikanlage fertiggestellt und betriebsbereit ist.
5. Inbetriebnahme u. ggf. Zählerwechsel:
Wir nehmen gemeinsam mit Ihrer Fachkraft die Anlage in Betrieb und tauschen ggf. den Zähler.
6. Registrierung im Marktstammdatenregister:
Sie sind als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage gesetzlich verpflichtet sich und Ihre Anlage inklusive Stromspeicher in dem Webportal des Marktstammdatenregisters zu registrieren.
Das Portal finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de.
Wichtig für Sie: Damit die Einspeisevergütung nach EEG ohne Abzüge ausbezahlt werden kann, ist es notwendig, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist für die Registrierung einhalten. Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss einen Monat nach der Inbetriebnahme erfolgt sein.
7. Notwendige Unterlagen von Ihnen:
Um die Einspeisevergütung auszahlen zu können, senden wir Ihnen eine Bestätigung der Inbetriebnahme. Beigefügt an diese Bestätigung finden Sie notwendige Formulare, die wir zeitnah von Ihnen zurück benötigen.
Senden Sie uns die ausgefüllten Formulare gerne per Post oder auch per E-Mail zurück.
8. Auszahlung der Einspeisevergütung:
Sobald uns alle notwendigen Unterlagen von Ihnen vorliegen und Ihre Photovoltaikanlage und, falls vorhanden, der Stromspeicher im Marktstammdatenregister registriert sind, beginnen wir mit der Auszahlung der Einspeisevergütung.